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Kosten und Leistungen für unsere Vermittlungstätigkeit

Wir sind Mo.– Do. von 08:30 bis 17:00 und Fr: 08:30 bis 12:30 Uhr für Sie erreichbar und erbringen folgende Leistungen:

Leistungen beim Vertragsabschluss:

Die einmalige Vermittlungsgebühr beträgt € 399,00. Diese beinhaltet:

  • Bereitstellung schriftlicher Informationen über das Gewerbe der Personenbetreuung nach § 159 Gewerbeordnung (GewO), insbesondere Aufklärung über die Rechte und Pflichten der Betreuungskräfte
  • sorgfältige Suche, Auswahl und Vermittlung von zwei Betreuungskräften entsprechend den Anforderungen der zu betreuenden Person
  • in Wien: Anmeldung der Betreuungskräfte bei den zuständigen Ämtern (z.B. Meldung des Nebenwohnsitzes)
  • Unterstützung beim Beantragen von Förderungen für die Personenbetreuung bei den entsprechenden Förderstellen
  • Beratung über notwendige Pflegehilfsmittel: vom richtigen Pflegebett über den für Sie passende Matratze, Inkontinenz Versorgung etc.
  • Vorbereitung aller notwendigen Formulare und Verträge zwischen der zu betreuenden Person oder dem Auftraggeber und den Betreuungskräften

Bei zwei betreuungsbedürftigen Personen im gemeinsamen Haushalt beträgt die Vermittlungsgebühr zusätzlich 99,00 €.

Begleitende Leistungen:

Die Verwaltungsgebühr für Vermittlung, Organisation und Qualitätssicherung (Hausbesuche durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal) á 28 Tage beträgt € 399,00 und beinhaltet:

  • telefonische Erreichbarkeit und Beratung innerhalb der Bürozeiten bei Fragen rund um die 24 Stunden Betreuung und stundenweise Betreuung
  • Hilfe bei der Beschaffung von Pflegebett, Pflegehilfsmitteln, Sauerstoff etc.
  • Übertragung von pflegerischen Leistungen durch eine dipl. Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft von 1A Pflege beim Komfort- und Premiumpaket
  • Bereitstellung einer Betreuungsdokumentation
  • Erstellung eines Notfallplans beim Abschluss des Betreuungsverhältnisses oder spätestens bei der Ankunft der Betreuungskraft
  • regelmäßige Qualitätsvisiten einer Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft bei der zu betreuenden Person (mindestens einmal im Quartal und je nach Bedarf)
  • laufende Ansprechbarkeit und Lösungsunterstützung bzw. Vermittlung zwischen der zu betreuenden Person und der Betreuungskraft
  • Laufende Betreuungskontrolle (Überprüfung der Betreuungsleistungen und Notfallstandards sowie Einhaltung der Handlungsleitlinien, Prüfung der Hygienemaßnahmen, Ergänzung der notwendigen Dokumentation für die Betreuungsmappe)
  • Zweimaliger kostenfreier Tausch, wenn die Chemie zwischen der zu betreuenden Person und der Betreuungskraft nicht stimmig ist. Bei jedem weiteren Austausch wird ein Betrag von € 99,00 € in Rechnung gestellt.
  • kostenlose Vermittlung einer Ersatz-Betreuungskraft im Falle einer Krankheit oder Unfall
  • Unterstützung der Betreuungskräfte bei Behördenwegen

Mit einem Klick auf unsere Tarifblätter haben Sie einen Überblick über die anfallenden Kosten in der 24-Stunden-Betreuung und stundenweise Betreuung.

Der tatsächliche Tagessatz der Betreuungskraft wird beim Erstbesuch durch eine diplomierte Pflegefachkraft mittels Anamnese festgelegt und richtet sich nach dem konkreten Betreuungs- bzw. Pflegeaufwand.