Unser Ablauf
Kontaktaufnahme
Alles beginnt mit Ihrer Anfrage. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 676 - 47 47 884 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an office∂1a-pflege.at. Wir vereinbaren auf Wunsch einen Termin für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihren Bedarf ermitteln und Sie ausführlich informieren und beraten.
Bedarfsanalyse
Eine umfassende Bedarfsanalyse ist die Grundlage einer individuellen und zuverlässigen Betreuung. Eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft besucht die betreuungsbedürftige Person zu Hause oder im Spital und erhebt ihren Betreuungsbedarf, um die passende Betreuungskraft auszusuchen. Wir klären Sie über unsere Tätigkeiten, sowie die Tätigkeiten, Rechte und Pflichten der Betreuungskräfte auf. Wir beraten Sie über Ihre Förderungsmöglichkeiten und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.
Auftragserteilung
Sollten Sie uns die kompetente und herzliche Betreuung Ihrer Liebsten anvertrauen und uns den Auftrag erteilen, wählen wir die für Sie passende Betreuungskraft aus. Dabei berücksichtigen wir Ihre Wünsche und überprüfen die fachliche Qualifikation, Sprachkenntnisse und Kompetenz der Betreuungskräfte.
Betreuungsbeginn
Wir können die Betreuungskräfte, je nach Herkunftsland, innerhalb von wenigen Werktagen zu Ihnen nach Hause bringen. Unsere diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft unterweist die Betreuungskräfte vor Ort und klärt abschließend alle Tätigkeiten ab. Somit steht dem Betreuungsbeginn nichts mehr im Weg.
Bearbeitung aller anfallenden Behördenwege
Wir nehmen Ihnen alle bürokratischen Formalitäten ab und kümmern uns um die Gewährung der Förderung für 24 Stunden Betreuung, um die Wohnsitz- und Gewerbeanmeldung und überprüfen in regelmäßigen Abständen, ob die Betreuungskräfte ihre Sozialversicherungsabgaben und Kammerumlage leisten.
Turnuswechsel
Bei uns bleibt keine betreuungsbedürftige Person alleine. Zwei Betreuungskräfte wechseln im 28-Tage Rhythmus. Der Turnuswechsel findet nahtlos statt. Wir kümmern uns um die An- und Abreise beider Betreuungskräfte.