Pflege in Wien & NÖ – Organisation von erfahrenen Pflegedienstkräften

24-Stunden-Pflege

Viele Tätigkeiten sind im Alter nur schwer zu bewältigen. Unsere Aufgabe ist es, Seniorinnen und Senioren in Wien und Niederösterreich mit einer individuellen und herzlichen Pflege zu unterstützen. Damit Sie lange in Ihrem Zuhause leben können, organisieren wir erfahrene Pflegedienstkräfte, die zuverlässig und mit Einfühlungsvermögen begleiten.

Ein Erstgespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen ist uns besonders wichtig. So lernen wir Ihre Situation kennen und entwickeln gemeinsam ein maßgeschneidertes Versorgungskonzept, das auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Ihre Vorteile mit unserer Vermittlungsagentur

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Individuelle Betreuungslösungen für Wien & NÖ

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Rechtlich abgesicherte, erfahrene Betreuungskräfte

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Persönliche Auswahl – keine Drittunternehmen, keine Zusatzkosten

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Unterstützung in Haushalt, Alltag und Grundpflege

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Transparente Abläufe & persönliche Beratung

Ablauf

  1. Erstgespräch: Wir klären Ihre Bedürfnisse und beraten Sie ausführlich.
  2. Auswahl der Betreuungskraft: Wir organisieren qualifizierte Betreuungskräfte, die zu Ihnen passen.
  3. Start der Pflege: Ob stundenweise Pflege in Wien & NÖ oder umfassende Betreuung – wir sorgen für einen reibungslosen Beginn.
  4. Begleitung & Kontrolle: Wir bleiben Ihr Ansprechpartner und stellen gemeinsam mit den diplomierten Pflegefachkräften eine kontinuierliche Qualitätssicherung sicher.

Pflegerische Tätigkeiten (§ 3b GuKG)

Folgende pflegerische Tätigkeiten dürfen Betreuungskräfte ohne Aufsicht durchführen, solange keine medizinischen Gründe vorliegen, die eine Delegation durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal erforderlich machen:

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Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Einnahme von Medikamenten

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Hilfe bei der täglichen Körperpflege (z. B. Waschen, Baden, Zähneputzen)

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Unterstützung beim An- und Auskleiden

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Begleitung und Hilfestellung beim Toilettengang, inkl. Wechsel von Inkontinenzprodukten

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Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen, Gehen sowie beim Transfer (z. B. vom Bett in den Rollstuhl)

Diese Aufgaben gewährleisten, dass ältere Menschen in ihrem Alltag gut versorgt sind und trotz Einschränkungen so selbstbestimmt wie möglich leben können.

Ärztliche Tätigkeiten (§ 15 Abs. 7 GuKG)

Manche Tätigkeiten im Bereich der Pflege dürfen Betreuungskräfte nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Anleitung und Unterweisung durch diplomiertes Pflegepersonal oder einen Arzt/eine Ärztin durchführen. Dazu zählen:

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Verabreichung von ärztlich verschriebenen Medikamenten

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Anlegen von Bandagen und Verbänden

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Verabreichung von Insulin- oder blutgerinnungshemmenden Injektionen (subkutan)

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Blutabnahme aus der Kapillare zur Blutzuckermessung

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Einfache Wärme- und Lichtanwendungen

Diese Tätigkeiten dürfen ausschließlich an der betreuten Person im Privathaushalt durchgeführt werden und nur dann, wenn eine gültige Einwilligung vorliegt. Auch müssen sie dokumentiert werden, damit jederzeit Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung gewährleistet sind. Die Betreuungskraft kann die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten ablehnen; jede Anordnung ist zeitlich befristet und kann widerrufen werden, wenn es medizinisch erforderlich ist.

Sie benötigen Unterstützung durch erfahrene Betreuungs- und Pflegedienstkräfte in Wien oder NÖ?

Wir beraten Sie persönlich, unverbindlich und finden die passende Lösung für Ihre Angehörigen.

Pflege mit Herz und Verantwortung

Für mehr Lebensqualität zu Hause

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen 24-Stunden-Betreuung und 24-Stunden-Pflege?

Bei der 24-Stunden-Betreuung liegt der Schwerpunkt auf Unterstützung im Haushalt, Begleitung im Alltag und Hilfe bei einfachen pflegerischen Aufgaben. Die 24-Stunden-Pflege umfasst zusätzlich Tätigkeiten, die im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) geregelt sind – teilweise auch medizinische Handlungen, allerdings nur mit ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von Pflegefachkräften.

Sind die Betreuungskräfte rechtlich abgesichert?

Ja. Alle von uns organisierten Kräfte sind in Österreich nach HBeG und GuKG tätig, kranken-, pensions- und unfallversichert und entrichten ihre Abgaben selbst. Sie arbeiten selbstständig und sind daher rechtlich einwandfrei abgesichert.

Welche Pflegeleistungen dürfen übernommen werden?

Betreuungskräfte dürfen pflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege, Unterstützung beim Essen, Ankleiden oder Mobilitätshilfe selbständig übernehmen. Medizinische Tätigkeiten (z. B. Injektionen, Medikamentengabe) dürfen sie nur nach ärztlicher Anordnung und unter Anleitung von diplomiertem Pflegepersonal durchführen.

Wo wird die Pflege angeboten?

Wir organisieren 24-Stunden-Betreuung in ganz Wien und Teilen Niederösterreichs. Ob in der Stadt, in Randbezirken oder in ländlichen Regionen – unsere Betreuungskräfte sind flexibel und regional verfügbar.

Wie erfolgt die Dokumentation der Tätigkeiten?

Betreuungskräfte sind verpflichtet, ihre pflegerischen und ärztlich angeordneten Tätigkeiten regelmäßig zu dokumentieren. Änderungen im Gesundheitszustand müssen sofort weitergegeben werden, damit Ärzte oder Pflegefachkräfte reagieren können. So ist eine lückenlose Nachvollziehbarkeit und hohe Qualität in der Versorgung gewährleistet.